Die Leistungen im Bereich der Wertermittlung werden bei der Beauftragung durch Gerichte nach der JVEG abgerechnet.
Bei privaten Aufträgen ist das Honorar frei vereinbar. Möglich sind Pauschalhonorare oder die Abrechnung nach Aufwand. Ich orientiere mich an den Richtlinien des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS). Maßgeblich ist dabei der ermittelte Verkehrswert eines Objekts. Zusätzlich berücksichtigt werden Besonderheiten der jeweiligen Aufgabe (wie beispielsweise die Wertermittlung zu mehreren Stichtagen, besondere auf dem Objekt liegende Rechte und Belastungen u. a.) sowie der Umfang der zur Verfügung gestellten Unterlagen.