Eine Immobilienbewertung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine objektive Einschätzung erforderlich ist. Die Anlässe können sein:
- Kauf oder Verkauf
- Beleihung
- Erbschaft
- Vermögensteilung privat oder betrieblich
- Gerichtliche Auseinandersetzungen
- Steuerliche Bewertung für das Finanzamt
- Enteignung/Entschädigung
- Rechte und Lasten am Grundstück
- Zwangsversteigerung
- Umlegung/Grenzlegung
- Insolvenz