Eine Immobilienbewertung wird in der Regel dann durchgeführt, wenn eine objektive Einschätzung erforderlich ist. Die Anlässe können sein:

  • Kauf oder Verkauf
  • Beleihung
  • Erbschaft
  • Vermögensteilung privat oder betrieblich
  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Steuerliche Bewertung für das Finanzamt
  • Enteignung/Entschädigung
  • Rechte und Lasten am Grundstück
  • Zwangsversteigerung
  • Umlegung/Grenzlegung
  • Insolvenz